ElektroG
Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten.
Nicht wenige Unternehmen der Werbeartikelbranche sind von dem Gesetz betroffen und gemäß ElektroG zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten (Beginn der Rücknahmepflicht: 24.03.06) verpflichtet.
Die Verordnung trifft alle, die Elektrogeräte der folgenden Kategorien in Verkehr bringen:
Betroffene Gerätschaften (unterteilt in 10 Gruppen):
- Haushaltsgroßgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen, Herde etc.)
- Haushaltskleingeräte (Staubsauger, Bügeleisen, Toaster etc.
- Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (PC, Drucker, Telefon, Taschenrechner, PC-Mäuse, Speichermedien, Kameras etc.)
- Geräte der Unterhaltungselektronik (TV, Radio, Videogeräte, MP3-Geräte, Uhrenradios, Kassettenrekorder, Kopfhörer, Musikinstrumente, -anlagen etc.)
- Beleuchtungskörper
- elektrische und elektronische Werkzeuge
- Spielzeug und Sportgeräte
- medizinische Geräte
- Kontroll- und Überwachungsinstrumente
- automatische Ausgabegeräte (Getränkeautomat, Geldautomat etc.)
Die Auflagen des ElektroG führen insbesondere bei kleinen und mittelständischen Herstellern zu erheblichen Belastungen.
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG)
Unser Partner bei der Abwicklung aller Erzeuger- und Besitzerpflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie gemäß KrW/AbfG soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist take-e-way der VERE e.V.. Der VERE e.V. ist ein als Verband organisierter Zusammenschluss von Herstellern und Quasiherstellern* von Elektro- und Elektronikaltgeräten im Wirtschaftsraum der Bundesrepublik Deutschland.
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