Verhandlungen zur Höhe der Vergütungsgebühren dauern an
Wie bereits berichtet, führt der Bundesverband der Werbeartikel-Lieferanten, kurz BWL e.V., als einer der offiziellen Gesprächspartner Verhandlungen mit der ZPÜ, der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, über die Höhe der Vergütungsgebühren bei Speichermedien.
Ziel der Verhandlungen ist der Abschluss eines Gesamtvertrages, der für die Mitglieder des Verbandes und deren Handelspartner viele entscheidende Vorteile birgt. Handelspartner, die bei einem in Deutschland ansässigen BWL-Lieferanten Speichermedien kaufen, können dann sicher sein, dass die Vergütungsgebühren von dem betreffenden Lieferanten bereits entrichtet wurden und sie damit von jeglichen Haftungsansprüchen befreit sind.
Nachdem bei einem ersten Verhandlungstermin Ende Juli keine Entscheidung erzielt werden konnte, wurden die Gespräche bis auf weiteres vertagt.
Divergierende Vorstellungen zu wirtschaftlich angemessenen Abgabenhöhen sowie das Beharren der ZPÜ, die Vergütungen rückwirkend einfordern zu wollen, führten dazu, dass der erste Verhandlungstermin ergebnislos verlief.
Für alle Betroffenen problematisch ist, dass derzeit keine konkreten Aussagen zur Höhe der Vergütungsgebühren getätigt werden können.
Für Produkte, die nach der bis 31.12.2007 geltenden Rechtslage vergütungspflichtig waren, gelten die alten Vergütungssätze bis auf weiteres fort (bis sie durch neue Vergütungssätze ersetzt werden, längstens aber bis zum 01.01.2010).
Dienen bei diesen Geräten die alten Vergütungssätze zumindest als Anhaltspunkt, tappt man bei den neu hinzugenommenen Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten, DVD-Rohlingen etc. völlig im Dunkeln.
Weiterhin belastend wirkt die Aussage der ZPÜ, dass Vergütungen rückwirkend ab dem 01. Januar 2008 erhoben werden und Inverkehrbringer gesetzlich verpflichtet seien, Rückstellungen zu bilden.
Der BWL ist bemüht, die vielen offenen Fragen zu klären und für seine Mitglieder und deren Handelspartner kurzfristig positive Ergebnisse zu erzielen.
